Die deutschen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss, wenn man ein Rezept/Verordnung vom HNO-Arzt erhalten hat.
Diese Zuschüsse unterscheiden sich in zwei Arten:
Gesetzlich Versicherte und Privatversicherte.
Gesetzlich Versicherte bekommen einen Zuschuss von ca. 750€ pro Ohr. Zudem eine Service – bzw. Reparatur Pauschale in Höhe von ca. 120€ und einen Zuschuss zur Halterung (Ohrpassstück) im Ohr in Höhe von ca. 35€.
Privatversicherte bekommen in der Regel einen größeren Zuschuss ihrer Krankenkasse. Ein üblicher Satz ist dort 1500€ pro Ohr.
Achtung! Bitte fragen sie vor einer Hörgeräteversorgung immer ihre private Krankenkasse.